Bei Übersetzung der beiliegenden englischsprachigen Allgemeinen Lieferbedingungen in eine andere Sprache ist im Falle von Abweichungen alleine die englische Fassung rechtsverbindlich.
Bei Übersetzung der beiliegenden englischsprachigen Allgemeinen Lieferbedingungen in eine andere Sprache ist im Falle von Abweichungen alleine die englische Fassung rechtsverbindlich.